Angaben gemäß § 5 TMG

 

Meik Lafferthon

Eichenstraße 84

20255 Hamburg

 

Email: lafferthonmedia@gmail.com

Web: lafferthon-media.de

 

Haftungsbeschränkung

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Urheberrecht/Leistungsschutzrecht

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Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

 


(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Auftragserteilungen und Auslieferung zwischen Meik Lafferthon und einem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

(2) Der Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

 

§2 Zustandekommen eines Vertrages

 

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für die Buchung bzw. Auftragserteilung via Post, E-Mail, Fax oder Telefon.

 

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

 

Meik Lafferthon

 

Brauerknechtgraben 55

 

20459, Hamburg

 

zustande.

 

(3) Die Präsentation der Filmangebote auf meiner Plattform stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot meinerseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Kunden eine Anfrage mit Hinblick auf eine geplante Produktion zu senden.

 

Die Anfrage des Kunden bezüglich einer geplanten Produktion stellt ebenfalls kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

 

§3 Preise, Zahlung, Fälligkeit

 

(1) Die angegebenen Preise gelten alle ohne MwSt.. Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z.B. Anfahrtskosten).

 

(2) Der Kunde verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Bestellabgabe zur Anzahlung von mind. 50% des vereinbarten Preises

 

Mit Eingang der Anzahlung beginnt die Produktion.

 

Bei Beginn der Produktionsphase wird die Abschlussrechnung i.H.v. 50% des Auftragswertes gestellt. Die Übergabe der fertigen, freien Materialien erfolgt bei Zahlungseingang der Abschlussrechnung oder nach Einsendung eines Zahlungsbeleges über die entsprechende Transaktion.

 

(3) Sollte eine laufende Produktion, welche zum weiteren Fortgang auf Kundenfeedback angewiesen ist, für einen Zeitraum von mehr als 2 Wochen beim Kunden ohne Fortschritt hinsichtlich der Produktionsprozesses verweilen hat Meik Lafferthon das Recht, bereits die Abschlussrechnung i.H. des noch ausstehenden Auftragswertes zu stellen. Selbstverständlich werden Produktionen noch fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald das Projekt kundenseitig durch Rückmeldung fortgeführt werden kann.

 

§4 Produktionsbeginn/Arbeitsbeginn

 

Nach Eingang des in § 3 Abs.2 genannten Anzahlungsbetrages (ggf. Gesamtbetrag) wird das Projekt in den regulären Projektablauf integriert.

 

§5 Eigentumsvorbehalt

 

Meik Lafferthon behält sich das Eigentum an dem Filmmaterial sowie allem weiteren in Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehendem Material bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

 

§6 Vertragssprache

 

(1)Als Vertragssprache steht grundsätzlich Deutsch zur Verfügung

 

(2)Von dieser Regelung kann im Einzelfall abgewichen werden

 

 

§7 Nutzungsrechte und Nutzungsübertragung der erstellten Filme

 

(1)Bei Auftragserteilung bzw. Buchung akzeptiert der Kunde die folgenden Verwendungsrechte: Sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post, Email oder Fax) festgelegt, darf der Kunde den für Ihn erstellten Film komplett frei verwenden, ausgenommen sind jedoch TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen.

 

(2)Begehrt der Kunde eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung bedarf es der gesonderten Genehmigung, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.

 

(3)Ferner erwirbt der Kunde bei Beauftragung lediglich die Nutzungsrechte an der Filmdatei selbst. Möchte er über den Film hinaus Elemente des Films (z.B. einzelne Grafiken/Illustrationen, Audio, Sprecher etc.) verwenden, bedarf dies einer zusätzlichen Einholung von Nutzungsrechten.

 

§8 Abnahme und Auslieferung der erstellten Filme

 

(1)Nach Abschluss des Projekts überreicht Meik Lafferthon dem Kunden die Filmdatei zur Abnahme. Die Form der Übergabe wurde vorweg bei Vertragsschließung vereinbart. 

 

(2)Begehrt der Kunde Änderungen an der Filmdatei, sind diese,  wenn Vertraglich nicht anders geregelt, von Meik Lafferthon ohne Aufpreis umzusetzen. Die Änderungen dürfen jedoch nicht mehr als 10 Prozent der Gesamtlaufzeit des Films überschreiten. Die Änderungen dürfen nur im Rahmen der bestehenden Rohmaterialen ausgewählt werden. Änderung von Grafiken, Effekten, Musik etc. sind im Bereich von 25 Prozent der Gesamtlaufzeit der Filmdatei möglich.

Sollte der Kunde zusätzliches Filmmaterialien oder komplette Neuerstellung von Grafiken, Effekten und Musik wünschen, sind diese mit einem Aufpreis in voller Höhe verbunden.

 

(3) Der Kunde muss das Projekt nach Auslieferung der Abnahmedatei seine Änderungswünsche innerhalb von 7 Wochentagen mitteilen. Ist die Abnahme abgeschlossen, wird die fertige Filmdatei wie vertraglich vereinbart ausgeliefert.

 

(3)Das Rohmaterial der Dreharbeiten bleibt bei Meik Lafferthon, soweit es nicht anders bei Vertragsschließung verhandelt wurde. Eine Übergabe des Rohmaterials ist nur gegen Aufpreis möglich.

 

(4)Von diesen Regelungen kann im Einzelfall abgewichen werden

 

 

§9 Referenzangabe

 

(1)Ferner gewährt der Kunde Meik Lafferthon, den erstellten Film zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich Meik Lafferthon präsentieren möchte.

 

(2)Ebenso gewährt der Kunde Meik Lafferthon, das Kundenlogo zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich Meik Lafferthon präsentieren möchte.

 

(3)Wünscht der Kunde die zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos nicht, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Anfrage durch den Kunden.

 

Die Genehmigung zur Nichtverwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos durch Meik Lafferthon kann ggf. mit einem Aufpreis verbunden sein.

 

§10 Freistellungsanspruch

 

(1)Der Kunde sichert mit seiner Auftragsbestätigung zu, dass sämtliche, in seiner Internetpräsenz enthaltenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Rechtsverletzungen enthalten. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten und insbesondere dafür zu sorgen, dass sämtliche Inhalte seiner Internetpräsenz rechtmäßig sind und durch diese keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

(2)Der Kunde stellt Meik Lafferthon von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von deren Rechten durch auf Ihrer Internetpräsenz enthaltene Inhalte frei. Der Kunde übernimmt hierzu auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Meik Lafferthon einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, falls und soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.

 

§11 Rücktrittsrecht

 

Meik Lafferthon behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Produktion von Videos aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion von Videos urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

 

§12 Haftung

 

(1)Meik Lafferthon haftet nicht dafür, dass die produzierten Videos bestimmte Ergebnisse (z.B. mögliche Umsatzsteigerung) nicht erzielen konnten.

 

(2)Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

 

(3)Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Meik Lafferthon.

 

(4)In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind.

 

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Meik Lafferthon nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

Der Schadensersatz ist somit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

 

§13 Anzuwendendes Recht

 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Meik Lafferthon und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

(1) Erfüllungsort ist die Hansestadt Hamburg.

 

(2) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Meik Lafferthon und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Meik Lafferthon örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt. Meik Lafferthon ist jedoch auch berechtigt ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen.

 

§15 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.